NÖ Sachkundenachweis

Niederösterreichische Hundepass

Allgemeine Sachkunde 

Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. 

Über die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zur Erlangung der allgemeinen Sachkunde gemäß § 4 Abs. 4 haben die Tierärztin oder der Tierarzt und die fachkundige Person eine Bestätigung, den sogenannten NÖ Hundepass auszustellen. Der NÖ Hundepass hat bestimmte Angaben zu enthalten, um eine zweifelsfreie Zuordnung der beteiligten Personen hinsichtlich der Teilnahme an den Informationsveranstaltungen vornehmen zu können.  

Aus der Bestimmung des § 13 Abs. 5 ergibt sich, dass für Hunde, ausgenommen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde, die von einem Hundehalter oder einer Hundehalterin bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, der allgemeine Sachkundenachweis nicht zu erbringen ist.

Erst wenn ein weiterer Hund (ab dem 1. Juni 2023) vom Hundehalter oder der Hundehalterin im Haushalt aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde – dieser gilt jedoch auch dann als Nachweis der allgemeinen Sachkunde für weitere Hundehaltungen – zu absolvieren.


Kontakt

Hundesportclub Hainburg an der Donau

Fischerweg 1

2410 Hainburg an der Donau

Obmann Stefan Ossinger

Telefon: 0677/613 30 648

MAIL: hsc-hainburg@outlook.com

 

Wir sind von 15:30 - 20:00 Uhr für Sie erreichbar.